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Kopierschutz in China - (k)eine Illusion !?

von Jürgen Karad, 2/2006/3/2010

Die Morallehre von Konfuzius war und ist seit mehr als einem Jahrtausend die Basis chinesischem Handelns. Der gesellschaftliche Aufstieg und die Anerkennung waren eng damit verbunden, den Meister zu kopieren. Den eigenen Lehrherren so detailgetreu wie möglich nachzumachen war sowohl für den Lehrherren als auch für den Schüler eine große Ehre und Auszeichnung. Nimmt man noch die viele Jahre geltende kommunistische Vorstellung von Privateigentum hinzu, so versteht man recht schnell, warum Kopierschutz in China ein besonders schwieriges Thema darstellt.

Von Chinesen kopiert zu werden ist demnach zunächst im Prinzip eine große Ehre. Für diese konfuzianisch geprägte Form der Produktpiraterie kann sich der Kopierte aber nichts kaufen. Und ein am internationalen Handel und Wettbewerb teilnehmendes Land wie China kann sich hinter dieser Philosophie auch nicht verstecken.

Doch die Hoffnung wächst, dass sich im chinesischen Rechtssystem langsam etwas ändert. Die Statistiken über die verfolgten Fälle zeigen eine steigende Tendenz, was sich offensichtlich auch in Fälscherkreisen herumspricht.

Trotzdem gilt immer noch: "Was nicht kopiert wird, ist es nicht Wert"

Wer nach China geht, sollte sich im Klaren sein, dass unsere Wertevorstellungen dort nicht gelten und auch die neuen Rechtsrahmen zunächst daran wenig ändern werden. Aber auch wer nicht nach China geht, sollte sich bewusst sein, dass Nachmachen durchaus üblich ist und zum Teil sogar von den Geheimdiensten (auch der großen Industriestaaten) unterstützt wird.

Im eigenen Betrieb festzustellen, was tatsächlich sicherheitsrelevant ist und damit schützenswert, entspringt keiner Paranoia.

Empfehlung: mit Fachleuten zusammen einen firmenspezifischen Sicherungsplan aufstellen und in den langfristigen Managementplan integrieren. Diesen Plan dann pragmatisch in die Praxis umsetzen (Markenschutz, Urheberrecht, Patentrecht, technisches Know-how, Mitarbeiter-/Lieferantenverträge).

Die chinesische Regierung unterstützt inzwischen den Kampf gegen Produktpiraterie. So ist z.B. seit Ende 2004 die Mindestgrenze für eine Beschlagnahme von kopierten Waren durch Verordnung auf 50.000 RMB (ca. 5.000 Euro) gesenkt worden. Auch die Ansprüche an die Exaktheit der Nachahmung wurden reduziert, so dass bessere Eingreifmöglichkeiten entstehen. Neue Möglichkeiten aus arbeitrechtlicher Vertragsverletzung (Arbeitsrechtsschutz und Geheimhaltung von Firmeninternas) sind ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung.

Rechtsverletzungen zu verfolgen ist und bleibt aber in China ein langwieriges, zweifelhaftes und nicht zuletzt meist sehr kostenintensives Unterfangen. Aber ein Anfang ist gemacht.
06.02.2006
Jürgen Karad
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PS: Der Zoll bemüht sich nach Kräften, den Schutzrechtsverletzungen auf die Spur zu kommen. Wenn man nach Herkunftsländern sortiert und Hongkong den chinesischen Fälschern zurechnet, dann stammen ca. 35 % der vom Zoll geschlagnahmten Produkte aus dieser Region, die USA folgt mit ca. 19 %, vor Tailand mit ca. 17 %. Es gibt demnach auch in anderen Regionen dieser Welt viel zu tun.
Vergl. Zollstatistik 2008

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