Die Kassenprüfung ist ein wesentlicher Teil der
rechtsrelevanten Tätigkeit eines gemeinnützigen Vereins. Sie dient den
Interessen der Gesamtheit der Mitglieder und ist bedeutend für den Fortbestand
des Vereins.
Die Prüfung erfolgt nach eigenem Ermessen der Kassenprüfer
unabhängig und neutral. Die Prüfer genießen Einsichtsrecht in alle Unterlagen
und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.[ 1 ]
Zu Kassenprüfern sollten solche Personen gewählt werden,
denen eine Affinität zu finanztechnischen Fragen nachgesagt werden kann. Zudem
sollten diese Personen keinen Konfliktsituationen, die sich aus anderen
Lebensverhältnissen ergeben könnten, ausgesetzt sein. Also z.B. Angestellter im
Verein, Vorstand bei einem Konkurrenzverein, Mitarbeiter bei der Finanzverwaltung.
Auch notorische Dauernörgler oder Wichtigtuer sind nicht hilfreich.
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