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Neues Arbeitsvertragsgesetz der Volksrepublik China

Am 1. Januar 2008 trat das neue Arbeitsvertragsgesetz der VR China in Kraft. Die Veränderungen sind erheblich und bedürfen der Prüfung und Anpassung in den chinesischen Betrieben. Neben dem Arbeitsvertragsgesetz gilt weiterhin das Arbeitsgesetzbuch.

A. Zusammenfassung

Hier einige wichtige Veränderungen:
1. Arbeitsvertrag bedarf der Schriftform

Innerhalb des ersten Monats nach Beginn einer Beschäftigung muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer abgeschlossen werden.
Mißachtet der Arbeitgeber diese Regelung, kann der Arbeitnehmer für die Dauer der nicht schriftlich fixierten Arbeitszeit den doppelten Lohn verlangen.

2. Arbeitsverträge müssen bestimmte Mindestinhalte sicherstellen

Neben der genauen Identifikation von Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auch Regelungen über Probezeit, Wettbewerbsverbot, zusätzliche Versicherungen u.ä. aufgenommen werden. Dieser Arbeitsvertrag ist dem Arbeitnehmer auch auszuhändigen.
Der Arbeitgeber haftet für Schäden aus unvollständigem oder vorenthaltenem Arbeitsvertrag.

Es gilt der einfache Grundsatz bei Verstößen: 1. Verstoß = doppelter Lohn; 2. Verstoß = vierfacher Lohn usw.

3. Laufzeit der Arbeitsverträge

Unbefristet soll ein Arbeitsvertrag für solche Arbeitnehmer sein, die länger als zehn Jahre beim gleichen Arbeitgeber tätig waren.
Ein zweimal verlängerter befristeter Arbeitsvertrag soll in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden, es sei denn, der Arbeitnehmer verzichtet ausdrücklich auf diesen Rechtsanspruch.
Werden die unbefristeten Arbeitsverträge nicht schriftlich fixiert, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den doppelten Lohn (siehe Ziffer 1).

4. Informationspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitnehmer ist über seine Aufgaben und andere wichtige Punkte seiner Tätigkeit zu informieren.

5. Probezeit

Eine Probezeit darf nur einmalig vereinbart werden. Mindestdauer ein Monat, maximale Dauer sechs Monate. Das Gehalt des Arbeitnehmers orientiert sich in dieser Phase an den Gehältern vergleichbarer Position.
Die Arbeitsverwaltungsbehörde kann korrigierend in diese Vereinbarung eingreifen.
Kündigungsfrist in der Probezeit: 3 Tage.

6. Wettbewerbsklauseln

Wettbewerbsklausels für Führungskräfte, wichtige technische Mitarbeiter und Träger von Betriebsgeheimnissen dürfen die maximale Dauer von zwei Jahren nicht überschreiten.
Sie sind in der Regel mit einem finanziellen Ausgleich verbunden.

7. Kündigung

Grundsatz: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei ordentlicher Kündigung ist immer mit einer Abfindung verbunden.
Dies gilt sowohl bei Kündigung durch den Arbeitgeber als auch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer.
Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage (Ausnahme Probezeit) und gilt für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer.
Höhe der Abfindung: 1 Monatseinkommen pro Beschäftigungsjahr.
Abfindungsregel gilt ab 01.01.2008.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfordert Einbeziehung, d.h. Benachrichtigung der Gewerkschaft.
Entlassungen wegen Arbeitsplatzabbau u.ä. erfordert eine Auswahl der zu Kündigenden nach sozialen Kriterien und die Dokumentation der Kündigungsgründe.

8. Personalvermittlungsagenturen

Verträge mit Personalvermittlungsagenturen sollen in Zukunft eine Laufzeit von zwei Jahren haben. Dem Arbeitnehmer, der über eine Personalvermittlungsagentur eingestellt wird, steht das gleiche Gehalt zu wie einem festangestellten Arbeitnehmer, der die gleiche Art von Arbeit verrichtet wie ein Leiharbeiter.
Die Arbeitsvermittlung muß dem Arbeitnehmer für die zwei Jahre einen Mindestlohn bezahlen, auch wenn er bei dem Unternehmen, in dem er tätig ist, nicht die volle Zeit beschäftigt werden kann. Der Arbeitsvermittler wird diese Zusatzkosten in die Kalkulation mit dem Unternehmen einrechnen. Damit dieses Personal teurer.
Bei Verstößen droht der Agentur der Lizenzentzug. Entsteht dem Arbeitnehmer ein Schaden, so haften Vermittlungsagentur und Arbeitgeber gesamtschuldnerisch.

9. Mitwirkung von Betriebsräten und Gewerkschaften bei Unternehmensvorschriften

Soweit Unternehmen allgemeine Vorschriften und Handlungsanleitungen schriftlich formulieren, können bei Regelungen, die Arbeitnehmer betreffen, Betriebsräte und Gewerkschaften mitwirken.
Wieweit diese Mitwirkung/Mitsprache tatsächlich geht, ist allerdings sehr unklar. Die verabschiedeten Unternehmensvorschriften müssen publiziert und die Arbeitnehmer informiert werden.

10. Arbeitsrechtsstreitigkeiten

Vierstufiges Verfahren:
1. Konsultation - Vergleichsvereinbarung
2. Meditation - Meditationsvereinbarung
3. Schiedsverfahren - Schiedsspruch
4. Gerichtsverfahren - Gerichtsurteil

11. Jahresurlaub

Der Anspruch auf Jahresurlaub ist gestaffelt und richtet sich nach der Lebensarbeitszeit und nicht nach der Zeit der Betriebszugehörigkeit.
Staffelung von 5 bis 15 Arbeitstagen. Gesetzliche Feiertage gelten nicht als Arbeitstage.
Kann aus betrieblichen Gründen kein Urlaub gewährt werden, so entsteht ein Anspruch auf 300 % der Tagesvergütung für jeden nicht genommenen Urlaubstag.

11. Übergangsvorschriften

Spätestens einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes müssen auch für Altarbeitnehmer, die bisher ohne Vertrag tätig waren, schriftliche Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Wer Strafen vermeiden will, muß sich also beeilen!

B. Was ist zu tun?

Aufgaben der Personalabteilung aus neuem Recht:

- interne Schulung der Mitarbeiter in Personalabteilungen
-- Vor- und nachvertragliche Pflichten
-- Beteiligung Arbeitnehmer und Gewerkschaften
-- Beendigungsmöglichkeiten und Kündigungsvoraussetzungen
-- Dokumentationen

- Überprüfung der Einstellungspolitik
-- Verwendung von Arbeitnehmerüberlassungsfirmen
-- Befristete Verträge und Anspruch auf unbefristete Verträge
-- Teilzeitverträge

- Geänderte Planung von Personalkosten
-- Abfindung bei Kündigung
- Betriebsordnungen
-- Überarbeitung und Veröffentlichung
-- Berücksichtigung der Beteiligung der Arbeitnehmer

- Arbeitsverträge
-- Sicherstellung, dass alle Vollzeitarbeitnehmer schriftliche Verträge haben
-- Prüfung der Verträge auf
--- Wettbewerbs-, Geheimhaltungsklauseln
--- innerbetriebliche Weiterbildung und Dienstverpflichtung
--- Probezeit und Bezahlung in der Probezeit

C. Schlussbemerkung

Die neuen Vorschriften werden den Personalabteilungen chinesischer Unternehmen sicherlich einige zusätzliche Aufgaben bringen, gemessen an europäischen Vorschriftensammlungen erscheint das allerdings noch ziemlich harmlos.
Wie immer in solchen Fällen, wird die Realität nur begrenzt den Vorschriften entsprechen. Gerade europäische Unternehmen tun gut daran, sich in diesen Fragen keine Blöße zu geben.
Der Kostenfaktor "Personal" wird zunehmen.
Jürgen Karad
05.11.07/Überarbeitung 13.02.2008

Weitergehende Informationen erhalten Sie bei uns und vor allem von den Auslandshandelskammern in China.

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